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Virtuelle

Mitgliederversammlung

 

Mittwoch, 08. Dezember 2021, um 17.00 Uhr

 

 

 

Aufgrund der Coronapandemie haben Bundestag und Bundesrat in ihren Sondersitzungen im März 2020 das Gesetz zu Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie beschlossen. Das Gesetz sieht unter anderem auch Erleichterungen für Vereine bei der Durchführung von Mitgliederversammlungen vor.

Für virtuelle Mitgliederversammlungen hat dies zur Folge, dass diese auch ohne Satzungsgrundlage durchgeführt werden können. Diese Gesetzesänderung gilt bis zum 31.12.2021.